
Gericht stärkt Verkehrssicherheit: Fotografieren von Falschparkern ist zulässig
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Sachsen (ADFC) begrüßt ausdrücklich Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden, das Fotos von falsch geparkten Fahrzeugen zum Zweck einer Anzeige als zulässig erklärt hat.
Damit widerspricht das Gericht der zuvor vertretenen Auffassung der Sächsischen Datenschutzbeauftragten, wonach solche Fotos datenschutzrechtlich unzulässig seien.
„Das Urteil ist ein wichtiges Signal für mehr Verkehrssicherheit und Rechtsklarheit“, erklärt der sächsische ADFC-Vorsitzende Janek Mücksch. „Regelkonformes Parken ist für die Sicherheit von Fuß- und Radverkehr zentral. Denn Falschparken versperrt oft Wege und Sichtachsen und ist für Radfahrende und Fußgänger nicht selten eine Gefährdung.“
Besonders deutlich stellt das Gericht fest, dass sowohl die Anzeige von Falschparkern durch unbeteiligte Dritte als auch die Nutzung von sogenannten Falschparker-Apps rechtmäßig sind. Das Gericht betont ausdrücklich, dass das öffentliche Interesse an der Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung das Datenschutzinteresse des falsch parkenden Fahrzeughalters überwiegt – besonders, wenn Fahrzeuge ordnungswidrig im öffentlichen Raum abgestellt werden.
Der Anlass des Verfahrens war die Anzeige eines Autofahrers, der sein Fahrzeug verbotswidrig in einem Naturschutzgebiet geparkt hatte. Der Anzeigende war zuvor von der Sächsischen Datenschutzbeauftragten verwarnt worden, weil er das Fahrzeug zur Dokumentation fotografiert hatte. Diese Auffassung hat das Gericht nun klar zurückgewiesen.
Aus Sicht des ADFC ist diese Klarstellung überfällig: „Wer falsch parkt, handelt ordnungswidrig – häufig zulasten der Sicherheit anderer. Datenschutz darf nicht zum Schutz von Regelverstößen instrumentalisiert werden. Das hat das Gericht nun unmissverständlich klargestellt.“
Die Möglichkeit für Bürger, Verkehrsverstöße rechtssicher zu dokumentieren und anzuzeigen, ist daher ein wichtiger Baustein für mehr Sicherheit und Fairness im Straßenverkehr.
Der ADFC fordert die sächsischen Behörden auf, dieses Urteil zum Anlass zu nehmen, ihre Praxis zu überprüfen und Bürger künftig nicht mehr zu verunsichern, wenn sie im öffentlichen Raum dokumentierte Verkehrsverstöße melden.
„Wir sind verwundert, dass die Sächsische Datenschutzbeauftragte in diesem Fall offenbar den Schutz von Daten höher bewertet hat als die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Wer Parkverstöße dokumentiert, handelt im öffentlichen Interesse. Das gilt gerade in einer Zeit, in der CDU, SPD, Grüne und Linke den Etat für Verkehrssicherheit massiv gekürzt haben. Dass für eine Falschparkeranzeige zunächst eine Verwarnung ausgesprochen wurde, hat ein falsches Signal gesendet und hat engagierte Bürger verunsichert“ so Mücksch abschließend. Mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden müsse immer Vorrang haben – das gelte ausdrücklich auch gegenüber falsch verstandenen Datenschutzbedenken.