Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Regionalgruppe Westlausitz

Trampelpfad neben einer Staatsstraße

Fehlender Radweg an der S 159 in der Sächsischen Schweiz © Konrad Krause / ADFC

Aus für Ortsugehung ist Chance für Radweg nach Hilbersdorf

In der Nachricht von der Aufhebung des Planfeststellungsverfahrens für die lange geplante Freiberger Ortsumgehung sieht der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) einen Hoffnungsschimmer für den Radweg zwischen Freiberg und Hilbersdorf.

Denn die Verzögerung der wichtigen Rad-Verbindung an der S 190 östlich von Freiberg wurde in der Vergangenheit immer wieder mit den laufenden Planungen an der Ortsumgehung gerechtfertigt. Beim ADFC erwartet man daher, dass nun endlich die Planungen beginnen.

"In den letzten 20 Jahren hat man uns immer wieder erklärt, dass erst die Ortsumgehung fertig geplant werden müsse, weil sich sonst womöglich Radweg und Ortsumgehung in die Quere kommen." sagt Konrad Krause, Geschäftsführer des ADFC Sachsen. "Deshalb ist die Nachricht der Landesdirektion für uns das Signal, dass die Planung des Radwegs an der S 190 jetzt endlich beginnen kann."

Für den Radweg kämpfte in der Vergangenheit nicht nur der ADFC Sachsen und seine Freiberger Ortsgruppe, sondern auch eine Bürgerinitiative von Hilbersdorfer Eltern. "Die Entfernung zwischen Freiberg und Hilbersdorf ist eigentlich ideal zum Radfahren. Doch auf der kurvigen und hügeligen Strecke fürchten sich wegen dem fehlenden Radweg viele, aufs Rad zu steigen. Ganz zu schweigen davon, dass Eltern ihre Kinder dort nicht langfahren lassen." sagt Krause. Kurzfristig sei das Mindeste, dass auf der Staatsstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf 70 km/h herabgesetzt werde. Aktuell sind dort 100 km/h erlaubt.

Bedarf für einen Radweg zwischen Freiberg und Hilbersdorf war bereits in der Radverkehrskonzeption des Freistaats Sachsen von 2005 gesehen worden. Jahre später wurde der Radweg an der S 190 zwischen Freiberg und Hilbersdorf in der Sächsischen Radverkehrskonzeption mit der höchsten Priorität A geführt. Dies heißt, dass der Radweg spätestens bis zum Jahr 2025 fertiggestellt sein soll. Passiert ist seitdem jedoch wenig. Weder kam die Planung entscheidend voran, noch konnten Anwohner irgendwelche bauvorbereitenden Maßnahmen beobachten. Immer wieder wurden als Hinderungsgrund für einen baldigen Baubeginn des Radwegs die laufenden Planungen an der Freiberger Ortsumgehung genannt. Erst müsse klar sein, wie genau die Kreuzung der Ortsumgehung mit der Staatsstraße aussehe, bis man den straßenbegleitenden Radweg planen könne. Mit der Aufhebung des Planfeststellungsverfahrens ist dieses Planungshemmnis nun entfallen.


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